„Retten – Löschen – Bergen – Schützen“

Die Aufgaben der Feuerwehr FeuerwehrFeuerwehr

Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Hilfsorganisation. Der Gesetzgeber definiert die Feuerwehr hierbei als „eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde.”

Auch die Hauptaufgabe der Feuerwehr hat der Gesetzgeber genau definiert:

„Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohenden Lagen technische Hilfe zu leisten.”

Die Aufgaben der Feuerwehr lassen sich grob in vier Grundtätigkeiten aufteilen:

„Retten – Löschen – Bergen – Schützen“.

Diese vier Grundtätigkeiten werden daher auch im Feuerwehr-Signet (dem Logo der Feuerwehr) bildlich dargestellt. Die genaue Bedeutung der einzelnen Grundtätigkeiten und was für einen Anteil sie an unseren Einsätzen haben, wollen wir Ihnen hier erklären.

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